1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Dachdämmung?
Um die Kosten für eine Dachdämmung zu senken und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, stehen Hausbesitzern in Deutschland zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Von BAFA-Zuschüssen über KfW-Kredite bis hin zu steuerlichen Vorteilen – hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten für die Dämmung eines Dachs.
Staatliche Förderprogramme für die Dachdämmung
Zu den wichtigsten staatlichen Förderprogrammen zählt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt wird. Gefördert werden hier Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, darunter Dachschrägen, Flachdächer und oberste Geschossdecken.
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % und beträgt somit 20 %. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro begrenzt, mit dem iSFP-Bonus sogar auf 60.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bzw. zertifizierten Energieberaters, der die Planung und Umsetzung begleitet. Zudem müssen die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, und der Förderantrag ist vor Beginn der Sanierungsarbeiten zu stellen.
Sie möchten mehr über die Fördermöglichkeiten durch die BAFA erfahren? In unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine weitere attraktive Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten. Im Rahmen des Programms „Wohngebäude – Kredit 261“ können bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für eine Sanierung zum Effizienzhaus-Standard aufgenommen werden. Zusätzlich erhalten Antragsteller je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %.
Alternativ kann für Einzelmaßnahmen der „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (Kredit 358/359) genutzt werden, der einen Kreditrahmen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bietet. Entscheidend ist, dass Sie für den KfW-Ergänzungskredit eine Zuschusszusage von BAFA oder KfW aus der BEG-EM-Förderung vorweisen können, die nicht älter als 12 Monate ist. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zudem von einem zusätzlichen Zinsvorteil.
Und falls Sie noch mehr Informationen suchen, werfen Sie unbedingt einen Blick in unseren Ratgeber zur KfW-Förderung.
Steuerliche Förderung für die Dachdämmung
Hausbesitzer haben auch die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dachdämmung steuerlich fördern zu lassen. Dabei können bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden.
Anders als bei den BAFA- und KfW-Programmen ist ein Energieeffizienz-Experte hier nicht zwingend erforderlich.
Allerdings müssen unter anderem die Maßnahmen von einem Fachbetrieb ausgeführt und technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Welche weiteren Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie Sie die Dachdämmung steuerlich absetzen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur steuerlichen Förderung einer Dachdämmung.
Regionale Fördermöglichkeiten für die Dachdämmung
Neben den bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Unterstützung für die energetische Sanierung, wie die Dachdämmung. Diese umfassen oft Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
Beispiele dafür sind Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen: In Bayern vergibt die BayernLabo zinsgünstige Darlehen für Sanierungen, die den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen.
Hessen unterstützt mit dem Programm „Energieeffizienz im Gebäudebestand“ Maßnahmen wie die Dachdämmung. In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK mit dem Programm „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ günstige Kredite für energetische Modernisierungen.
Die Förderbedingungen variieren regional, daher ist es sinnvoll, sich bei den zuständigen Landesbanken oder kommunalen Stellen frühzeitig zu informieren.
2. Wie beantrage ich Fördermittel für eine Dachdämmung?
Fördermittel für eine Dachdämmung zu beantragen, erfordert einige Schritte. Die nachfolgende Anleitung zeigt Ihnen, wie es funktioniert.
1. Energieeffizienz-Experten finden
Die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters bzw. Energieeffizienz-Experten ist für viele Förderprogramme, wie die des BAFA, erforderlich. Diese Experten bewerten den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, empfehlen geeignete Maßnahmen und erstellen Unterlagen wie die Technische Projektbeschreibung (TPB). Bei der Beantragung von Fördermitteln spielen sie somit eine wichtige Rolle. Entscheidend ist, dass der Energieberater zertifiziert ist. Den erkennen sie unter anderem an folgenden Merkmalen:
- Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) der Deutschen Energie-Agentur (dena)
- Anerkannte Fortbildungen und Zertifikate (beispielsweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Fachliche Qualifikationen (zum Beispiel Ausbildung in Architektur oder Bauingenieurwesen)
- Anerkannten Weiterbildungen im Bereich der Energieberatung
2. Kostenvoranschläge einholen
Lassen Sie sich von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote für die geplante Dachdämmung erstellen. Diese sollten den Leistungsumfang, die verwendeten Materialien und die Kosten klar auflisten. Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität und die Erfahrungen des Betriebs. Diese Voranschläge dienen später auch als Grundlage für die Förderanträge.
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3. Unterlagen für den Antrag vorbereiten
Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend, um Fördermittel zu erhalten. Sie benötigen:
- Die technische Projektbeschreibung (TPB) des Energieeffizienz-Experten
- Die Kostenvoranschläge der beauftragten Fachbetriebe
- Angaben zum Gebäude, wie Baujahr und energetischer Zustand
- Gegebenenfalls Nachweise, dass die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und formal korrekt sind, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
4. Förderantrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ein. Dies ist bei allen Förderprogrammen zwingend erforderlich, da nachträgliche Anträge in der Regel abgelehnt werden. Für Zuschüsse der BAFA nutzen Sie das entsprechende Online-Portal, während KfW-Kredite über Ihre Hausbank beantragt werden. Achten Sie darauf, dass der Antrag alle geforderten Nachweise enthält, einschließlich der TPB und der Angebote. Sollte es Unklarheiten geben, wenden Sie sich an die jeweiligen Servicehotlines der Förderstellen.
5. Bewilligung abwarten
Warten Sie die schriftliche Zusage der Förderung ab, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Die Genehmigungszeiten können je nach Programm und Förderstelle variieren. Beachten Sie, dass ohne Bewilligung gestartete oder abgeschlossene Maßnahmen nicht förderfähig sind.
6. Maßnahmen durchführen
Beauftragen Sie nach Erhalt der Förderzusage einen qualifizierten Fachbetrieb, der die Dachdämmung gemäß den Vorgaben durchführt. Kontrollieren Sie während der Arbeiten, ob diese den technischen Anforderungen der Förderung entsprechen. Halten Sie engen Kontakt mit dem Energieeffizienz-Experten, der die Umsetzung fachlich begleitet.
7. Nachweise einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie die fachgerechte Durchführung nachweisen. Dazu gehören:
- Die Rechnungen der beauftragten Unternehmen
- Die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten über die korrekte Ausführung
- Weitere Dokumente, die je nach Förderstelle erforderlich sind
Reichen Sie die Nachweise fristgerecht ein, damit die Auszahlung der Fördermittel erfolgen kann. Verspätete oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass die Förderung verfällt.
3. Werden auch Eigenleistungen bei der Dachdämmung gefördert?
Ja, Eigenleistungen bei der Dachdämmung können gefördert werden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Zuschüsse für selbst durchgeführte Maßnahmen gewährt, wobei ausschließlich die Materialkosten förderfähig sind, nicht die eigene Arbeitszeit.
Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte vor Beginn der Arbeiten eingebunden wird. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung und bestätigt nach Abschluss der Maßnahme die fachgerechte Durchführung.
Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Materialien gestellt werden, und die Kosten sind durch detaillierte Rechnungen nachzuweisen. Die Förderung beträgt 15 % der Materialkosten und kann auf 20 % erhöht werden, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
4. FAZIT: Förderung für die Dachdämmung
Wichtig ist, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, da dies Voraussetzung für die Förderung ist. Daher sollten nur Heimwerker mit entsprechendem Fachwissen Eigenleistungen übernehmen, um Fehler zu vermeiden und die Förderkriterien zu erfüllen.
Die Förderung der Dachdämmung umfasst Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuervergünstigungen. Um erfolgreich Fördermittel zu beantragen, ist es wichtig, frühzeitig einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten einzubeziehen, der Sie bei der Planung und Dokumentation unterstützt. Auch Eigenleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, wenn sie fachgerecht ausgeführt und durch einen zertifizierten Energieberater bestätigt werden.