Förderung für die Dachdämmung: Alles Wissenswerte

Oliver
Autor:
Oliver
Aktualisiert am:
11.2.2025
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Die Förderung von Dachdämmungen bietet Hausbesitzern die Möglichkeit, energetische Sanierungen günstiger umzusetzen. Egal ob Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder regionale Förderungen – die Möglichkeiten sind vielfältig. Aber wie beantragt man diese Fördermittel, welche Voraussetzungen gibt es, und werden auch Eigenleistungen gefördert? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die Förderung einer Dachdämmung. 

1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Dachdämmung?

Um die Kosten für eine Dachdämmung zu senken und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, stehen Hausbesitzern in Deutschland zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Von BAFA-Zuschüssen über KfW-Kredite bis hin zu steuerlichen Vorteilen – hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten für die Dämmung eines Dachs.

Staatliche Förderprogramme für die Dachdämmung

Zu den wichtigsten staatlichen Förderprogrammen zählt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt wird. Gefördert werden hier Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, darunter Dachschrägen, Flachdächer und oberste Geschossdecken. 

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % und beträgt somit 20 %. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro begrenzt, mit dem iSFP-Bonus sogar auf 60.000 Euro. 

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bzw. zertifizierten Energieberaters, der die Planung und Umsetzung begleitet. Zudem müssen die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, und der Förderantrag ist vor Beginn der Sanierungsarbeiten zu stellen.

Sie möchten mehr über die Fördermöglichkeiten durch die BAFA erfahren? In unserem Ratgeber zur BAFA-Förderung finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

💡 Gut zu wissen: Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine von einem Energieeffizienz-Experten erstellte Übersicht, die Schritt für Schritt zeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind, um ein Gebäude effizienter zu machen. Im Rahmen der BAFA-Förderung erhöht der iSFP-Bonus die Zuschüsse für Maßnahmen wie die Dachdämmung um 5 %, also von 15 % auf 20 %. Voraussetzung: Der iSFP muss vor Beginn vorliegen und die Maßnahmen darin empfohlen sein.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine weitere attraktive Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten. Im Rahmen des Programms „Wohngebäude – Kredit 261“ können bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für eine Sanierung zum Effizienzhaus-Standard aufgenommen werden. Zusätzlich erhalten Antragsteller je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %.

Alternativ kann für Einzelmaßnahmen der „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (Kredit 358/359) genutzt werden, der einen Kreditrahmen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bietet. Entscheidend ist, dass Sie für den KfW-Ergänzungskredit eine Zuschusszusage von BAFA oder KfW aus der BEG-EM-Förderung vorweisen können, die nicht älter als 12 Monate ist. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zudem von einem zusätzlichen Zinsvorteil.

Und falls Sie noch mehr Informationen suchen, werfen Sie unbedingt einen Blick in unseren Ratgeber zur KfW-Förderung.

Steuerliche Förderung für die Dachdämmung

Hausbesitzer haben auch die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dachdämmung steuerlich fördern zu lassen. Dabei können bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden. 

Anders als bei den BAFA- und KfW-Programmen ist ein Energieeffizienz-Experte hier nicht zwingend erforderlich. 

Allerdings müssen unter anderem die Maßnahmen von einem Fachbetrieb ausgeführt und technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Welche weiteren Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie Sie die Dachdämmung steuerlich absetzen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur steuerlichen Förderung einer Dachdämmung.

Regionale Fördermöglichkeiten für die Dachdämmung

Neben den bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Unterstützung für die energetische Sanierung, wie die Dachdämmung. Diese umfassen oft Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. 

Beispiele dafür sind Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen: In Bayern vergibt die BayernLabo zinsgünstige Darlehen für Sanierungen, die den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen. 

Hessen unterstützt mit dem Programm „Energieeffizienz im Gebäudebestand“ Maßnahmen wie die Dachdämmung. In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK mit dem Programm „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ günstige Kredite für energetische Modernisierungen. 

Die Förderbedingungen variieren regional, daher ist es sinnvoll, sich bei den zuständigen Landesbanken oder kommunalen Stellen frühzeitig zu informieren.

2. Wie beantrage ich Fördermittel für eine Dachdämmung?

Fördermittel für eine Dachdämmung zu beantragen, erfordert einige Schritte. Die nachfolgende Anleitung zeigt Ihnen, wie es funktioniert. 

1. Energieeffizienz-Experten finden

Die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters bzw. Energieeffizienz-Experten ist für viele Förderprogramme, wie die des BAFA, erforderlich. Diese Experten bewerten den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, empfehlen geeignete Maßnahmen und erstellen Unterlagen wie die Technische Projektbeschreibung (TPB). Bei der Beantragung von Fördermitteln spielen sie somit eine wichtige Rolle. Entscheidend ist, dass der Energieberater zertifiziert ist. Den erkennen sie unter anderem an folgenden Merkmalen:

💡 Gut zu wissen: Werden die Kosten für einen Energieeffizienz-Experten gefördert?

Ja, die Kosten für einen Energieeffizienz-Experten sind förderfähig. Im Rahmen der BEG werden 50 % der Ausgaben für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst.

Für Einzelmaßnahmen wie die Dachdämmung sind bis zu 5.000 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) oder 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 20.000 Euro (Mehrfamilienhäuser), förderfähig. Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus-Standard erhöht sich der maximale Zuschuss auf 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 40.000 Euro für Mehrfamilienhäuser.

Zusätzlich können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bei der iSFP-Erstellung bis zu 250 Euro Bonus erhalten, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung vorgestellt werden.

2. Kostenvoranschläge einholen

Lassen Sie sich von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote für die geplante Dachdämmung erstellen. Diese sollten den Leistungsumfang, die verwendeten Materialien und die Kosten klar auflisten. Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität und die Erfahrungen des Betriebs. Diese Voranschläge dienen später auch als Grundlage für die Förderanträge.

Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Angebotsvergleich, um sich kostenlose und unverbindliche Angebote von Fachfirmen aus Ihrer Region zu sichern. 

3. Unterlagen für den Antrag vorbereiten

Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend, um Fördermittel zu erhalten. Sie benötigen:

  • Die technische Projektbeschreibung (TPB) des Energieeffizienz-Experten
  • Die Kostenvoranschläge der beauftragten Fachbetriebe
  • Angaben zum Gebäude, wie Baujahr und energetischer Zustand
  • Gegebenenfalls Nachweise, dass die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.

Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und formal korrekt sind, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

4. Förderantrag einreichen

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ein. Dies ist bei allen Förderprogrammen zwingend erforderlich, da nachträgliche Anträge in der Regel abgelehnt werden. Für Zuschüsse der BAFA nutzen Sie das entsprechende Online-Portal, während KfW-Kredite über Ihre Hausbank beantragt werden. Achten Sie darauf, dass der Antrag alle geforderten Nachweise enthält, einschließlich der TPB und der Angebote. Sollte es Unklarheiten geben, wenden Sie sich an die jeweiligen Servicehotlines der Förderstellen.

💡 Gut zu wissen:

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Förderprogramm ab. KfW-Anträge werden oft innerhalb weniger Tage bearbeitet, während BAFA-Zuschüsse mehrere Wochen dauern können. Mit vollständigen Unterlagen können Sie Verzögerungen vermeiden.

5. Bewilligung abwarten

Warten Sie die schriftliche Zusage der Förderung ab, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Die Genehmigungszeiten können je nach Programm und Förderstelle variieren. Beachten Sie, dass ohne Bewilligung gestartete oder abgeschlossene Maßnahmen nicht förderfähig sind.

💡 Gut zu wissen:

Starten Sie mit der Dachdämmung, bevor die Förderung bewilligt wurde, verfällt in der Regel Ihr Anspruch auf Fördermittel. Sowohl BAFA als auch KfW verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Deshalb sollten die eigentlichen Arbeiten erst nach der schriftlichen Zusage beginnen.

6. Maßnahmen durchführen

Beauftragen Sie nach Erhalt der Förderzusage einen qualifizierten Fachbetrieb, der die Dachdämmung gemäß den Vorgaben durchführt. Kontrollieren Sie während der Arbeiten, ob diese den technischen Anforderungen der Förderung entsprechen. Halten Sie engen Kontakt mit dem Energieeffizienz-Experten, der die Umsetzung fachlich begleitet.

7. Nachweise einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie die fachgerechte Durchführung nachweisen. Dazu gehören:

  • Die Rechnungen der beauftragten Unternehmen
  • Die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten über die korrekte Ausführung
  • Weitere Dokumente, die je nach Förderstelle erforderlich sind

Reichen Sie die Nachweise fristgerecht ein, damit die Auszahlung der Fördermittel erfolgen kann. Verspätete oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass die Förderung verfällt.

3. Werden auch Eigenleistungen bei der Dachdämmung gefördert?

Ja, Eigenleistungen bei der Dachdämmung können gefördert werden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. 

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Zuschüsse für selbst durchgeführte Maßnahmen gewährt, wobei ausschließlich die Materialkosten förderfähig sind, nicht die eigene Arbeitszeit. 

Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte vor Beginn der Arbeiten eingebunden wird. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung und bestätigt nach Abschluss der Maßnahme die fachgerechte Durchführung. 

Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Materialien gestellt werden, und die Kosten sind durch detaillierte Rechnungen nachzuweisen. Die Förderung beträgt 15 % der Materialkosten und kann auf 20 % erhöht werden, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. 

4. FAZIT: Förderung für die Dachdämmung

Wichtig ist, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, da dies Voraussetzung für die Förderung ist. Daher sollten nur Heimwerker mit entsprechendem Fachwissen Eigenleistungen übernehmen, um Fehler zu vermeiden und die Förderkriterien zu erfüllen.

Die Förderung der Dachdämmung umfasst Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuervergünstigungen. Um erfolgreich Fördermittel zu beantragen, ist es wichtig, frühzeitig einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten einzubeziehen, der Sie bei der Planung und Dokumentation unterstützt. Auch Eigenleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, wenn sie fachgerecht ausgeführt und durch einen zertifizierten Energieberater bestätigt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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